Galerie
Die sichtbare Seite des Rechts

Die Ausdrucksform des Rechts ist die Sprache. Zur Rechtspflege gehören immer auch sichtbare Zeichen wie die Richter- und Anwaltsroben, die Gestaltung der Gerichtssäle und Gerichtsgebäude. Die künstlerischen Darstellungen des Rechts, der Gerechtigkeit und der Gerichtsbarkeit veranschaulichen das Rechtsverständnis der jeweiligen Zeit, sei es in bestärkender oder kritischer Absicht. 

 

Diese Sammlung architektonischer und künstlerischer Werke folgt weder einer bestimmten Systematik, noch soll sie eine bestimmte Einsicht vermitteln. Ihre Absicht ist es, zu unterhalten und zum Betrachten und zu Assoziationen einzuladen. 

Sollten Sie eigene Fotos beisteuern wollen, freuen wir uns über eine Zusendung an t.boehm@dgsr-ev.de.

Das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. Es ist der oberste Gerichtshof des Bundes für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist insbesondere zuständig für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten mit Bundesbehörden und die Prüfung, ob Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe der Länder mit Bundesrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind.Es dient der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung, legt aber in der Regel kein Landesrecht aus.
Schulrecht ist Landesrecht. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sind für das Schulrecht vor allem von Bedeutung, wenn bei der Auslegung des Schulrechts grundrechtliche Fragen eine Rolle spielen, wie beispielsweise bei der Bedeutung der Religionsfreiheit für die Teilnahme am Schwimmunterricht oder die Vermittlung bestimmter Unterrichtsinhalte, oder grundlegende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum Prüfungsrecht, die auf Schulen übertragen werden können.

Geschichte des Gebäudes

1879 Gründung des Reichsgerichts als oberstem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Zivilsachen, Strafsachen mit mehreren weiteren Zuständigkeiten
1895 - 1945 Gebäude des Reichsgerichts in Leipzig fertiggestellt
(Länge 126 m, Breite 76 m, Formen der italienischen Renaissance, Kuppel mit Laterne 68,50 m hoch, 5,5 m hohe Kuppelfigur „Die Wahrheit“)
1952 - 1990 keine Nutzung als Gerichtsgebäude durch die DDR, stattdessen unter anderem als Museum und Landeshauptarchiv Sachsen
1998 - 2002 umfassende Sanierung und Restaurierung
2002 Sitz des Bundesverwaltungsgerichts  nach Umzug von Berlin nach Leipzig

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